Drei EU-Pflichten, die Ihr Onlineshop 2026 zeigen muss
| Pflicht | Gilt ab | Wo sie erscheint |
|---|---|---|
| Widerrufsfunktion (Verbraucherrechte-Richtlinie, Art. 11a) | 19. Juni 2026 | Ein Button oder Link im Shop, während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar |
| Harmonisierter Gewährleistungshinweis und Haltbarkeitslabel (Verordnung (EU) 2025/1960) | 27. September 2026 | Bei den Produktinformationen, bevor der Kunde gebunden ist |
| Produktsicherheitsangaben (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988, Art. 19) | 13. Dezember 2024 | Bei jedem Produktangebot |
Alle drei gelten auch für Shops außerhalb der EU, sobald sie an Verbraucher in der EU verkaufen.
1. Die Widerrufsfunktion
Die Richtlinie (EU) 2023/2673 hat Artikel 11a in die Verbraucherrechte-Richtlinie eingefügt. Seit dem 19. Juni 2026 muss ein Shop, der Verträge online schließt, Verbrauchern einen Online-Weg zum Widerruf bieten, so einfach wie der Kauf selbst.
Was sie leisten muss
- Eine klar beschriftete Funktion, etwa mit „Vertrag hier widerrufen“ oder einer gleichermaßen eindeutigen Formulierung in der Sprache des Kunden. Sie muss gut sichtbar, leicht zugänglich und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein.
- Eine kurze Erklärung dahinter. Der Kunde gibt seinen Namen an, bezeichnet den Vertrag (zum Beispiel die Bestellnummer) und nennt die E-Mail-Adresse oder einen anderen Weg für die Bestätigung.
- Einen Bestätigungsschritt, beschriftet mit „Widerruf bestätigen“ oder ähnlich.
- Eine Eingangsbestätigung, unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger wie einer E-Mail, mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Häufige Fehler
- Die Funktion liegt hinter einem Kundenkonto-Login. Gastkäufer erreichen sie nicht, was sich mit „leicht zugänglich“ schwer vereinbaren lässt.
- Ein einfaches Kontaktformular ohne Bestätigungsschritt und ohne Eingangsbestätigung mit Zeitstempel.
- Nur ein Link zur Widerrufsbelehrung. Verlangt ist eine Funktion, nicht nur eine Information.
2. Der harmonisierte Gewährleistungshinweis und das Haltbarkeitslabel
Die Richtlinie (EU) 2024/825 (oft „EmpCo“ genannt) hat die Verbraucherrechte-Richtlinie so geändert, dass Shops in einem einheitlichen EU-Format über Garantien informieren müssen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 legt die Gestaltung fest. Sie gilt ab dem 27. September 2026.
Zwei verschiedene Dinge
- Der harmonisierte Hinweis informiert über die gesetzliche Gewährleistung (in jedem EU-Land mindestens zwei Jahre). Shops müssen ihn bereitstellen, bevor der Kunde an den Vertrag gebunden ist.
- Das harmonisierte Label gilt nur für Produkte, für die der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren ohne Aufpreis gibt. Es zeigt die Dauer dieser Garantie.
Häufige Fehler
- Der Hinweis steht nur im Footer oder in den AGB. Er gehört zu den Produktinformationen, die der Kunde vor dem Kauf sieht.
- Eine eigene Gestaltung. Das Format ist durch die Verordnung vorgegeben.
- Das Haltbarkeitslabel für eine Händlergarantie verwenden. Es ist für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers gedacht.
3. Produktsicherheitsangaben (GPSR)
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit gilt seit dem 13. Dezember 2024. Nach Artikel 19 muss jedes Online-Angebot an Verbraucher in der EU klar und sichtbar zeigen:
- Name, eingetragenen Handelsnamen oder Marke des Herstellers sowie Post- und E-Mail-Adresse;
- wenn der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist, Name und Anschriften der verantwortlichen Person in der EU;
- Angaben zur Identifizierung des Produkts, einschließlich Abbildung, Typ und sonstiger Produktkennung;
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einer Sprache, die Verbraucher im jeweiligen Land leicht verstehen.
Häufige Fehler
- Die Angaben stehen nur in einem PDF oder auf einer separaten Seite, auf die das Angebot nicht verweist.
- Die verantwortliche Person in der EU fehlt, obwohl der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
Kurze Checkliste
- Abmelden, den Shop auf dem Smartphone öffnen und den Widerrufsbutton finden, ohne zu suchen.
- Einen Test-Widerruf absenden und prüfen, ob die Bestätigungs-E-Mail mit Datum und Uhrzeit ankommt.
- Eine Produktseite öffnen und prüfen, ob der Gewährleistungshinweis vor dem Kaufbutton erscheint.
- Prüfen, ob dieselbe Produktseite Hersteller, gegebenenfalls die verantwortliche Person in der EU und die Sicherheitsinformationen zeigt.
Umsetzung auf Shopify
Alle drei lassen sich von Hand mit Theme-Code und einem Formular umsetzen. Wenn Sie das nicht möchten: Unsere Shopify-App TuxPaw: EU Withdrawal & GPSR ergänzt die Widerrufsfunktion mit Eingangsbestätigung samt Zeitstempel in allen 24 EU-Sprachen, den harmonisierten Hinweis und das Label sowie GPSR-Sicherheitsblöcke, mit kostenlosem Tarif. Details finden Sie in den FAQ (auf Englisch).
Quellen: Richtlinie (EU) 2023/2673, Richtlinie (EU) 2024/825, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Verordnung (EU) 2023/988.
